Hartmut Kuster & Ulf Meißner
Fachanwälte für Arbeitsrecht

Seminare als Handlungsanleitung

  • Crash-Kurs nach der Neuwahl (2 Tage)

  • Crash-Kurs für Mitglieder des
    Wirtschaftsausschusses 

  • Crash-Kurse (2 Tage) zu betrieblich aktuellen Themen wie

    - Betriebsänderungen

    - Arbeitszeitfragen

    und sonstigen Bereichen betrieblicher Mitbestimmung

 

 

Keine Angst - langweilig wird es nicht. Die Inhalte unserer Schulungsangebote basieren auf unseren Erfahrungen aus jahrzehntelanger Arbeit für Betriebsräte gegenüber vielfältigen Strategien von Geschäftsleitungen. Der Besuch fachlich weit gefächerter Angebote in mehrteiligen Wochenseminaren der bekannten Seminaranbieter (etwa ver.di b+b) bleibt nach wie vor erforderlich. Uns geht es um schnelle, kompakte Einstiegshilfen für interessenorientierte Betriebsratsarbeit. Und das für möglichst das gesamte Gremium. Das garantiert den ständigen Bezug zur konkreten betrieblichen Situation. Die fragen wir in der Vorbereitung ab.


 

Wichtig für neugewählte Betriebsräte: Der Crash-Kurs "Schnelleinstieg – Handwerkszeug zur selbstbewussten Wahrnehmung des Mandats von Beginn an"

Wegen der laufenden regelmäßigen Neuwahlen haben wir ein besonderes Format neu überarbeitet – den Crash-Kurs für neu gewählte Betriebsräte. Uns fällt immer wieder auf, dass mit der erstmaligen Wahl eines Betriebsrats oder der größtenteils erfolgten Neubesetzung eines Gremiums häufig eine lange Zeit der Unsicherheit, der Suche nach den richtigen Wegen und oft sogar des Stillstandes der Betriebsratsarbeit einher geht. Die halbe Wahlperiode ist oft vorbei, bis fast alle Mitglieder ihre Wochenschulungen absolviert haben und im Betriebsrat begonnen wird, die Umsetzung des Gelernten für den „eigenen“ Betrieb zu diskutieren. Bis dahin sind bereits viele Fehler gemacht worden, der Kontakt zur Belegschaft ist verloren gegangen, und jeder kleine „Neuanfang“ wird vom Arbeitgeber häufig als Angriff angesehen, weil der Betriebsrat bisher seine Rechte nicht selbstbewusst genug wahrgenommen und Positionen aufgegeben oder verwässert hat, die ihm nach dem BetrVG zustehen.
Unser 2-Tages-Seminar „Crash-Kurs/Schnelleinstieg für neugewählte Betriebsräte“ soll hier abhelfen. Er schafft die Grundlagen für die effektive Wahrnehmung des „Tagesgeschäfts“ und selbstbewusste und planmäßige Betriebsratsarbeit von Beginn an.

Weshalb ein Seminar „Schnelleinstieg“ direkt nach der Neuwahl?

Uns ist in der langen Zeit, in der wir Betriebsräte beraten und vertreten, Folgendes aufgefallen: 
Nach Neuwahlen bzw. nach erstmaliger Wahl eines Betriebsrats heißt es oft: 
„Wir besuchen erst die (Wochen-)Seminare, die so angeboten werden. Dann sehen wir weiter. Jetzt lassen wir erst einmal alles so, wie es ist.“ 

Das hat Folgen: 

  • Der Arbeitgeber wartet nicht. Zum Teil muss er den Betriebsrat sofort einbeziehen (Kündigungen, Versetzungen, Einstellungen u. a.). Der Betriebsrat darf dann keine Fehler machen (Fallstricke gibt es genug), denn die gehen zu Lasten der betroffenen Beschäftigten. 
  • Oft nehmen Arbeitgeber auch die Gelegenheit wahr, sich die Unerfahrenheit des Betriebsrats zunutze zu machen. Sie legen Betriebsvereinbarungsentwürfe vor, verändern etwas oder führen etwas Neues ein, das eigentlich der Mitbestimmung des Betriebsrats bedarf (z. B. Arbeitszeiten, ein neues EDV-System). 
  • Angesichts der komplizierten Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes braucht ein Betriebsrat viel Zeit, um Verbesserungen für die Beschäftigten durchzusetzen (etwa eine neue Arbeitszeitregelung). Deshalb sollte möglichst schnell gehandelt werden! 
  • Vielleicht hat der Vorgänger-Betriebsrat auch die eine oder andere Betriebsvereinbarung hinterlassen, die nur langfristig gekündigt werden kann. Wartet der Betriebsrat nach der Neuwahl zu lange, könnte der richtige Zeitpunkt hierfür schon vorbei sein. Das kostet wieder Zeit. 
  • Bei mehr als 100 Beschäftigten im Unternehmen kann ein Wirtschaftsausschuss eingesetzt werden. Solange dies nicht geschehen ist,  existieren die Beteiligungsrechte in wirtschaftlichen Angelegenheiten nicht. Der Betriebsrat verschenkt Chancen der Einflussnahme im Interesse der Beschäftigten, wenn er abwartet. 
  • Außerdem wird der Arbeitgeber einen Betriebsrat, der längere Zeit nicht aktiv wird, auch nicht ernst nehmen. Das merkt auch die Belegschaft. 
  • Stichwort Belegschaft: Die Beschäftigten fragen sich, weshalb sie einen Betriebsrat gewählt haben, wenn sich doch nichts ändert. Das Vertrauen in den Betriebsrat sinkt und damit auch die Unterstützung durch die Belegschaft. 

Es spricht also alles dafür, seine Wahlversprechen – anders als in der „Politik“ – so schnell wie möglich umzusetzen. 
Das Seminar „Schnelleinstieg“ leistet eine wichtige Hilfestellung. Es soll den Besuch der gängigen Wochenseminare (BR I, II usw. und AR 1, 2 usw.) nicht ersetzen. Aber es wird helfen, gleich mit effektiver Betriebsratsarbeit zu beginnen.


 

Was müssen Sie noch wissen?

1. Die Inhalte des Seminars Schnelleinstieg finden Sie hier.

2. Die Inhalte der drei weiteren oben (neben der Zeichnung) genannten Kurse sind

  • für den Wirtschaftsausschuss-Kurs hier,
  • für den Kurs „Betriebsänderung“ hier und
  • für den Kurs „Arbeitszeitfragen“ hier abrufbar.

3. Für sonstige Themen, z.B.

  • Zuständigkeitsprobleme BR/GBR/(evtl.)KBR
  • Probleme bei Einstellungen u. Versetzungen
  • Mitbestimmung bei betrieblichen Bildungsmaßnahmen
  • Mitbestimmung beim Urlaubsplan und Urlaubsgrundsätzen
  • Betriebsvereinbarung zu Auswahlrichtlinien
  • Betriebsvereinbarungen zum BEM-Verfahren
  • Beschwerdeverfahren u.a.

erstellen wir nach vorheriger Absprache ein vorlagefähiges Angebot für den Arbeitgeber.

4. Alle Seminare sind auf 2 Tage ausgelegt. Durchgeführt werden sie von RA Kuster, zum Thema Wirtschaftsausschuss zusammen mit einem Wirtschaftsexperten. Einen Schulungsanspruch haben nur Mitglieder des WA, die auch Betriebsräte sind (!).

5.  Die Kurse führen wir nach Wahl in drei Formen durch:

  • als Inhouse-Seminar
  • in unserem Schulungsraum (max. 8 Teilnehmer) oder
  • in einem Seminarhotel

6. Die Kosten sämtlicher 2-Tages-Kurse sind identisch und in den jeweiligen Angeboten aufgeführt, einschließlich der voraussichtlichen Hotelkosten.

7. Je nach der vom Betriebsrat gewünschten Form (siehe 5.) erstellen wir ein konkretes Angebot an das Gremium. Der Betriebsrat muss dann einen Beschluss über die Teilnahme fassen (d. h. unter Auflistung der Namen und unter Bezug auf das Angebot, beides muss mit der Einladung zur BR-Sitzung mitgeteilt werden).

8. Wichtig sind uns ein Vorgespräch und eine Problemsammlung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, um schon vor Beginn des Seminars einen Überblick über den Betrieb, seine Struktur und Besonderheiten, die Probleme für die Beschäftigten und für den Betriebsrat selbst zu erhalten. Dann kann die Seminarzeit selbst effektiver genutzt werden.

Sollten Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns einfach an oder mailen Sie uns.

 

 

Hartmut Kuster & Ulf Meißner
Kanzlei für Arbeitnehmer und Betriebsräte

Geisbergstraße 38, 10777 Berlin

Tel.:    030 / 217 70 66
Fax:    030 / 214 36 76
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