Hartmut Kuster & Ulf Meißner
Fachanwälte für Arbeitsrecht

Anwälte

Rechtsanwalt Hartmut Kuster

(Fachanwalt für Arbeitsrecht) ist seit über 30 Jahren als Anwalt in Berlin tätig. Die Spezialisierung auf Arbeitsrecht einschließlich Betriebsverfassungsrecht erfolgte schon in der Referendarzeit, als er einen Teil der Ausbildung in der Rechtsabteilung der IG Metall mit selbständiger Prozessführung absolvierte. Bereits aus dieser Zeit resultiert auch die gewerkschaftliche Ausrichtung aufgrund eigenen Engagements: Herr Kuster war während zwei Wahlperioden Mitglied des Personalrats der Gerichtsreferendare, zeitweise als stellvertretender Vorsitzender auch freigestellt. Diese Erfahrungen helfen ihm noch heute, sich in die Situation von Betriebsräten hinein zu versetzen, deren Probleme häufig nicht allein durch effektive Rechtsvertretung und -beratung gelöst werden können, wenn nicht Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation mit der Belegschaft sowie Zusammenarbeit mit der Gewerkschaft hinzukommen. Eine Tätigkeit als Rechtsschutzsekretär bei der damaligen Gewerkschaft ÖTV, Betriebsräteschulungen im ÖTV- und (damaligen) HBV-Bereich sowie für ver.di und Lehraufträge an der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin führten in der mit Albrecht Pöhlmann gegründeten Sozietät frühzeitig zu einer ausschließlichen Spezialisierung auf Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht.

In der Sozietät mit Rechtsanwalt Meißner ist Rechtsanwalt Kuster auch weiterhin schwerpunktmäßig mit der Betreuung von Betriebsräten, Gesamt- und Konzernbetriebsräten aus allen wirtschaftlichen und sozialen Bereichen  befasst, und zwar im Rahmen von Beratungen, Beschlussverfahren sowie Einigungsstellen zu allen mitbestimmungsrelevanten Themen (insbesondere Arbeitszeiten, Interessenausgleich und Sozialplan, Durchsetzung von Informationsrechten für Wirtschaftsausschüsse, Beschwerderecht, EDV-Mitbestimmung, Entgeltsysteme).

Hinzu kommen Schulungen sowie Kündigungsschutzverfahren, soweit sie mit Betriebsänderungen zusammenhängen. Ab und an findet RA Kuster Zeit für einen Artikel in AiB, der bekanntesten Betriebsrätezeitschrift.

Rechtsanwalt Ulf Meißner

– gleichfalls Fachanwalt für Arbeitsrecht – war bereits seit 1998 als angestellter Rechtsanwalt in der Sozietät Pöhlmann/Kuster tätig, seit Januar 2009 ist er Sozius von Rechtsanwalt Kuster. Seine Schwerpunkte liegen im gesamten Individualarbeitsrecht (Kündigungsrecht, Abmahnungen, Zeugnisberichtigungen, Probleme des öffentlichen Dienstes u. a.) und – soweit mit arbeitsrechtlichen Fällen verbunden – in der Bearbeitung sozialrechtlicher Probleme.

Auch die Bearbeitung betriebsverfassungsrechtlicher Mandate gehört seit Jahren zum Dezernat von Herrn Meißner. Ein Schwerpunkt hierbei liegt in der Beratung und Vertretung von Wahlvorständen und Betriebsräten in Wahlanfechtungsverfahren. Ebenso gehört die Durchsetzung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in ihren vielfältigen Formen zu seinen wesentlichen Tätigkeiten in betriebsverfassungsrechtlichen Mandaten.

Rechtsanwalt Meißner hat sich schon während des Jurastudiums in besonderem Maße für das Arbeitsrecht interessiert und seine Ausbildung sowohl während der Studienzeit als auch im Referendariat gezielt darauf ausgerichtet.

Ebenso wie Rechtsanwalt Kuster ist auch Rechtsanwalt Meißner als Referent bei Betriebsratsschulungen tätig.

Mitgliedschaften:

  • Rechtsanwalt Kuster ist Mitglied in der Gewerkschaft ver.di, im RAV (Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V.) und in der vdj (Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V.)
  • Rechtsanwalt Meißner ist Mitglied in der Gewerkschaft ver.di, in der vdj (Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V.) und im Berliner Anwaltsverein

Hartmut Kuster & Ulf Meißner
Kanzlei für Arbeitnehmer und Betriebsräte

Geisbergstraße 38, 10777 Berlin

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